Es gibt viele Missverständnisse über die Dokumente, die für die Zulassung zu Sicherheitsschulungen erforderlich sind, wie z. B. Luftfrachtführer, Kontrolleur, Sicherheitsberater usw.
Die Ausbildung und die Rolle des Sicherheitsberaters werden verschwinden Ab dem 1. Juni 2023 wird die Ausbildung BAL verschwinden; bis dahin ist die Ausbildung BAL noch erlaubt. Nach dem 1. Juni 2023 wird es die BAL-Schulung nicht mehr geben und der BAL muss an der Schulung zum Sicherheitsmanager Luftfracht teilnehmen, wenn die Gültigkeitsdauer seines Zertifikats abgelaufen ist) und innerhalb des Unternehmens wird der interne oder externe BASL durch einen Supervisor (wenn Sie 1 oder mehr Lotsen beschäftigen) und einen Sicherheitsmanager ersetzt. Der Sicherheitsbeauftragte muss beim Unternehmen angestellt sein und kann nicht mehr wie bisher ausgelagert werden (die "externe BAL"). Der Sicherheitsbeauftragte kann jedoch weiterhin auf den externen Sicherheitsberater (früher BAL) zurückgreifen.
Erstens, die polizeiliche Genehmigung: Die polizeiliche Genehmigung (oder die bei der Beantragung der polizeilichen Genehmigung ausgestellte Zuverlässigkeitserklärung) reicht NICHT aus, um zu den betreffenden Kursen zugelassen zu werden. Das Screening für die polizeiliche Zulassung konzentriert sich nicht auf die im Führungszeugnis ausdrücklich genannten Punkte, die für den Zugang zu den Ausbildungskursen und den damit verbundenen Aufgaben erforderlich sind.
Dann das ACN - VOG: Fahrer, die Luftfracht transportieren und einen ACN-Ausweis beantragen, benötigen ein Führungszeugnis (VOG). Der VOG wird mit dem Standardformular des ACN für die Beantragung dieses Passes beantragt. Für das Luftfahrtgesetz war ein anderes Screening erforderlich, also ein zweites VOG. Nach jahrelangen Diskussionen ist es gelungen, eine gemeinsame VOG zu erstellen. Ab dem 1. Juni 2022 wurde das VOG-Screening-Profil für den ACN-Pass mit dem Screening-Profil für die Zivilluftfahrt zusammengelegt.
Dies bedeutet, dass nur ein VOG beantragt wird. Leider kommt dieser Durchbruch, nachdem der NCTV beschlossen und ab dem 12. Januar 2022 umgesetzt hat, dass für alle Positionen, die mit Vertraulichkeit in der Zivilluftfahrt verbunden sind, das VOG nicht mehr ausreicht und ein VGB beantragt werden muss.
ACN akzeptiert noch bis zum 1. Dezember 2022 das "alte" VOG für den ACN-Pass. Dieses Dokument ist jedoch nicht für den Zugang zu den Sicherheitsschulungen gültig.
Nur ein ausgestelltes VOG (nicht ein altes ACN VOG, sondern das neue) oder eine VGB berechtigen zu Teilnahme zu diesen Kursen. Wie gesagt, mit einem sicheren Status mit oder an Luftfracht arbeiten zu dürfen, ist Eine VGB ist erforderlich.
Ein VOG ist ausreichend, um den Kurs zu verfolgen. Für die Arbeit im Lager mit sicherer Luftfracht ist eine VGB erforderlich!