Unternehmen, die Lithiumbatterien versenden oder zurücksenden, sind sich nicht immer der für sie geltenden Transportvorschriften bewusst. Außerdem wurden diese Vorschriften in letzter Zeit verschärft.
Die zunehmende Verwendung hat dazu geführt, dass Batterien und die Artikel, in denen sie enthalten sind, häufiger transportiert werden. Grundsätzlich ist der Versender/Absender für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Mitarbeiter, die für die Vorbereitung von Sendungen mit Lithiumbatterien wie z. B. Mobiltelefonen und/oder Tablets verantwortlich sind, müssen entsprechend ihrer Arbeitsfunktion unterwiesen sein.
Die Mindestanforderungen für diese Anweisung sind in Abschnitt 1.6.2 der IATA-Gefahrgutvorschriften (IATA-Buch) beschrieben. Mit der Teilnahme am E-Learning Lithium-Batterien bei PMT erfüllen Sie diese Anforderungen.
Die IATA hat außerdem festgestellt, dass immer mehr Lithium-Ionen-Batterien oder Gegenstände, die diese Batterien enthalten, auf dem Luftweg transportiert werden. Um das Risiko zu begrenzen, wurden die Anforderungen verschärft. Zum Beispiel dürfen lose Batterien nur noch in Frachtflugzeugen befördert werden und nicht mehr in Flugzeugen, die auch Passagiere befördern. Sie dürfen auch nur dann an Bord genommen werden, wenn sie zu maximal 30% aufgeladen sind.
Möchten Sie mehr über Schulungen für den Transport von Lithiumbatterien auf dem Luftweg erfahren? Dann können Sie sich an PMT wenden!
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